Registrierung der Sterbeurkunde für Personen, die auf dem Gebiet der Gemeinde Brebu Nou verstorben sind.
- Wer kann beantragen
- Angehörige des Verstorbenen · jede Person, die anwesend war oder vom Tod Kenntnis erlangt hat · der Leiter der Gesundheitseinrichtung, in der der Tod eingetreten ist · ein Polizeivertreter bei Todesfällen unter verdächtigen Umständen.
- Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Todesbescheinigung (Original) · Personalausweis des Verstorbenen (Original) · Personalausweis des Anzeigenden · bei gewaltsamem Tod: Freigabe der Staatsanwaltschaft zur Fortsetzung der Formalitäten.
- Registrierungsfrist
- 3 Tage ab Todesdatum bei natürlichem Tod · 48 Stunden bei gewaltsamem oder verdächtigem Tod · Nichteinhaltung der Frist löst das Sonderverfahren der verspäteten Registrierung aus.
- Antragstellung
- Persönlich, beim Standesamt des Rathauses des Sterbeortes · für Notfälle, außerhalb der Dienstzeit, vorherige telefonische Kontaktaufnahme.
- Kosten
- Kostenlos · die Ausstellung der Sterbeurkunde ist gebührenfrei · Bestattungsgebühren werden separat an der Kasse entrichtet.
- Bestattungsgenehmigung
- Wird zusammen mit der Sterbeurkunde ausgestellt · erforderlich für die Durchführung der Bestattung oder Einäscherung.
- Rechtsrahmen
- Rumänisches Gesetz Nr. 119/1996 über Personenstandsurkunden, Art. 38–47 · Regierungsbeschluss Nr. 255/2024.
- Zuständige Stelle
- Standesamt · primaria@brebunou.ro · +40 727 609 209