Infolge der Entscheidung des Verfassungsgerichts Nr. 297/2025 werden Vermögens- und Interessenerklärungen nicht mehr auf der Webseite der Institution veröffentlicht. Sie werden bei der Nationalen Integritätsagentur (ANI) eingereicht und können dort gemäß dem Gesetz eingesehen werden.
Der stellvertretende Bürgermeister wird vom Gemeinderat aus den Reihen der Gemeinderäte gewählt, auf Vorschlag des Bürgermeisters oder mindestens eines Drittels der amtierenden Gemeinderäte. Während der Amtszeit behält er seinen Status als Gemeinderat.
Die Aufgaben des stellvertretenden Bürgermeisters sind:
- Er übt die vom Bürgermeister durch Verfügung delegierten Aufgaben aus.
- Er vertritt den Bürgermeister unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen.
- Er unterstützt den Bürgermeister bei der Ausübung der gesetzlich festgelegten Aufgaben.
- Er koordiniert die Abteilungen und öffentlichen Dienste, für die ihm der Bürgermeister diese Aufgabe übertragen hat, im Rahmen des Übertragungsaktes.
- Er kann die Gemeinde gegenüber anderen Behörden, Institutionen oder Organisationen vertreten, im Rahmen der vom Bürgermeister delegierten Aufgaben.
Es wurde noch kein Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Tätigkeitsberichte des stellvertretenden Bürgermeisters werden, sofern sie erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, in diesem Bereich veröffentlicht.