Beschwerden, Petitionen und Meldungen an das Rathaus der Gemeinde Brebu Nou gemäß rumänischer Regierungsverordnung Nr. 27/2002 zur Regelung der Bearbeitung von Petitionen.
- Was gemeldet werden kann
- Funktionsstörungen in der Tätigkeit der Kommunalverwaltung, Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen, unangemessenes Verhalten von Beamten, Probleme mit kommunaler Wirtschaft, Sauberkeit, Straßen oder jedes andere Thema im Zuständigkeitsbereich des Rathauses.
- Einreichung
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E-Mail · primaria@brebunou.ro
Persönlich · am Sitz, Gărâna Nr. 66
Post · Rathaus der Gemeinde Brebu Nou, Gărâna Nr. 66, Postleitzahl 327051, Kreis Caraș-Severin
Online · über das Kontaktformular - Inhalt der Beschwerde
- Damit eine Beschwerde bearbeitet werden kann, muss sie enthalten: Vor- und Nachname des Petenten, Wohnsitz (bzw. Sitz bei juristischen Personen), Beschreibung des gemeldeten Sachverhalts, Beweismittel (sofern verfügbar) und Unterschrift. Anonyme Petitionen werden gemäß Art. 7 der Regierungsverordnung Nr. 27/2002 nicht berücksichtigt.
- Antwortfrist
- Die Antwort wird dem Petenten innerhalb von 30 Tagen ab Registrierungsdatum mitgeteilt. In Fällen, die zusätzliche Prüfungen erfordern, kann die Frist um höchstens 15 Tage verlängert werden, unter Benachrichtigung des Petenten.
- Beschwerden gegen die Antwort
- Wenn Sie keine fristgerechte Antwort erhalten haben oder die Antwort als unzureichend erachten, können Sie eine Verwaltungsbeschwerde gemäß rumänischem Gesetz Nr. 544/2001 einreichen · siehe Fristüberschreitungsbeschwerde oder Ablehnungsbeschwerde.
- Rechtsgrundlage
- Rumänische Regierungsverordnung Nr. 27/2002 zur Regelung der Bearbeitung von Petitionen, gebilligt mit Änderungen durch Gesetz Nr. 233/2002, in der jeweils geltenden Fassung.