Sozialhilfeleistungen für ältere Menschen in der Gemeinde Brebu Nou, gemäß rumänischem Gesetz Nr. 17/2000.
- Anspruchsberechtigte
- Personen, die das Renteneintrittsalter (oder 65 Jahre) erreicht haben · die keine Familie haben oder deren gesetzliche Unterhaltspflichtige die Pflege nicht sicherstellen können · die einen Gesundheitszustand aufweisen, der spezifische Unterstützung erfordert.
- Angebotene Leistungen
- Hilfe bei Haushaltsführung, Körperhygiene und Einkäufen · soziale und rechtliche Beratung · Lieferung von Mahlzeiten nach Hause (sofern lokales Programm oder Partnerschaft besteht) · Unterstützung bei Beschaffung von Dokumenten und Leistungen · Orientierung zur institutionellen Pflege, gegebenenfalls.
- Erforderliche Unterlagen für den Antrag
- Antrag · Personalausweis (Kopie) · Rentenbescheid (falls vorhanden) · ärztliche Bescheinigungen zum Gesundheitszustand · Einkommensbescheinigungen der Person und der gesetzlichen Unterhaltspflichtigen · soziale Erhebung.
- Antragstellung
- Persönlich oder über einen Bevollmächtigten, bei der Abteilung Sozialhilfe · nach Einreichung erfolgt ein Hausbesuch zur Beurteilung der Situation.
- Arten der institutionellen Pflege
- Seniorenheim · Tagesstätten · betreutes Wohnen · diese Leistungen werden von DGASPC Caraș-Severin oder von akkreditierten privaten Anbietern erbracht, auf Empfehlung der Abteilung Sozialhilfe.
- Kosten
- Der Beitrag des Begünstigten oder der gesetzlichen Unterhaltspflichtigen wird gemäß genehmigter Methodologie nach dem monatlichen Nettoeinkommen berechnet · Personen ohne Unterhaltspflichtige und mit unzureichendem Einkommen sind befreit.
- Rechtsrahmen
- Rumänisches Gesetz Nr. 17/2000 über die Sozialhilfe für ältere Menschen, neu veröffentlicht · Rumänisches Gesetz Nr. 292/2011 über die Sozialhilfe · Regierungsbeschluss Nr. 867/2015 zur Genehmigung der Nomenklatur der Sozialleistungen.
- Zuständige Stelle
- Abteilung Sozialhilfe · primaria@brebunou.ro · +40 727 609 209