Sitzungen des Gemeinderats der Gemeinde Brebu Nou · ordentliche, außerordentliche, Tagungsordnung und öffentlicher Zugang.
- Ordentliche Sitzungen
- Mindestens einmal monatlich, einberufen vom Bürgermeister mindestens 5 Werktage vor dem Sitzungsdatum, gemäß Art. 133 Abs. (1) und Art. 134 Abs. (1) Buchst. a der rumänischen Regierungsdringlichkeitsverordnung Nr. 57/2019.
- Außerordentliche Sitzungen
- Einberufen, wann immer dies erforderlich ist, mindestens 3 Werktage vor dem Datum, vom Bürgermeister oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Gemeinderäte, gemäß Art. 134 Abs. (1) Buchst. b und Abs. (4).
- Öffentlicher Zugang
- Die Sitzungen sind öffentlich, mit Ausnahme der Fälle, in denen die Mitglieder per Mehrheitsentscheid eine geheime Sitzung beschließen, gemäß Art. 138 Abs. (1) der Regierungsdringlichkeitsverordnung Nr. 57/2019. Die Teilnahme der Bürger erfolgt im Rahmen der verfügbaren Plätze.
- Wo wird veröffentlicht
- Einladung, Tagesordnung und Anlagen werden veröffentlicht unter Anschlagtafel · Gemeinderatssitzungen. Die verabschiedeten Beschlüsse erscheinen unter Amtsblatt der Gemeinde · Gemeinderatsbeschlüsse.
- Sitzungskalender
- Die Sitzungstermine werden jeweils zusammen mit der Einberufung in der elektronischen Anschlagtafel veröffentlicht. Der Jahreskalender wird hier nach Verabschiedung des Sitzungsplans bekannt gegeben.