Heiratspublikationen sind die gemäß Art. 283 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgeschriebenen Pflichtaushänge. Sie machen die Heiratsabsicht der beiden zukünftigen Eheleute bekannt und werden 10 Tage lang öffentlich ausgehängt, unter den Bedingungen des rumänischen Gesetzes Nr. 119/1996 über Personenstandsurkunden.
Jede Person kann während der Aushangfrist Einspruch gegen die Eheschließung erheben, wenn ihr ein gesetzlicher Hinderungsgrund bekannt ist. Der Einspruch wird schriftlich beim Standesbeamten eingelegt.
Laufende Aushänge
Derzeit gibt es keine aktiven Heiratspublikationen. Neue Publikationen werden hier für die gesetzliche Frist von 10 Tagen ausgehängt.
PublikationsarchivAbgeschlossene Publikationen
2023
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Heiratspublikation · Lazăr Claudiu und Tripșa Silvia Casandra Herunterladen
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Heiratspublikation · Popa Ovidiu-Alexandru und Hambăraș Maia Herunterladen
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