Die Abteilung Kommunale Steuern und Gebühren des Rathauses der Gemeinde Brebu Nou veranlagt, erhebt und überwacht die Einnahmen des Gemeindehaushalts, die von natürlichen und juristischen Personen geschuldet werden.
- Aufgaben der Abteilung
- Erfasst Steuererklärungen, berechnet die kommunalen Steuern und Gebühren, stellt steuerliche Bescheinigungen aus, überwacht den Einzug der ausstehenden Beträge und wendet die Zwangsvollstreckungsverfahren gemäß Steuerverfahrensgesetzbuch an.
- Leistungen für Bürger
- Berechnung und Einzug der Steuern auf Gebäude, Grundstücke und Fahrzeuge · Ausstellung steuerlicher Bescheinigungen und Soll-/Habenbescheinigungen · Zahlungsmodalitäten: Barzahlung an der Kasse, Überweisung oder Ghișeul.ro (Aktivierung im Gange).
- Bearbeitete Dokumente
- Steuererklärungen für Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge · Anträge auf Befreiung/Ermäßigung · Anträge auf Ausstellung steuerlicher Bescheinigungen · Mahnungen und Vollstreckungstitel. Standardformulare unter Steuerformulare.
- Wichtige Fälligkeitstermine
- Jahressteuern in zwei gleichen Raten zahlbar · 31. März und 30. September des Steuerjahres · Rabatt von bis zu 10% bei vollständiger Zahlung bis zum 31. März (Betrag jährlich durch Gemeinderatsbeschluss festgelegt).
- Rechtsrahmen
- Rumänisches Gesetz Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch (Titel IX – Kommunale Steuern und Gebühren) · Rumänisches Gesetz Nr. 207/2015 über das Steuerverfahrensgesetzbuch · Jährliche Gemeinderatsbeschlüsse über kommunale Steuern und Gebühren.
- Öffnungszeiten für das Publikum
- Montag–Donnerstag 08:00–16:30 · Freitag 08:00–12:00 · Die Kasse hält dieselben Öffnungszeiten.
- Kontakt
- Sitz des Rathauses, Gărâna Nr. 66 · primaria@brebunou.ro · +40 727 609 209