Die für die Anwendung des rumänischen Gesetzes Nr. 544/2001 über den freien Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse zuständige Person, beim Rathaus der Gemeinde Brebu Nou.
- Benennung
- Die zuständige Person wird durch Verfügung des Bürgermeisters benannt, gemäß den methodologischen Normen zur Anwendung des Gesetzes Nr. 544/2001, genehmigt durch Regierungsbeschluss Nr. 123/2002, in der jeweils geltenden Fassung (einschließlich RB Nr. 478/2016). Name und Kontaktdaten der durch die geltende Verfügung benannten Person werden auf dieser Seite veröffentlicht.
- Aufgaben
- Nimmt Anträge auf Informationen von öffentlichem Interesse entgegen, registriert und leitet sie weiter · übermittelt die Antworten innerhalb der gesetzlichen Fristen (10 Werktage, in komplexen Fällen auf 30 Tage verlängert) · führt das Beschwerderegister · erstellt den Jahresbericht zur Gesetzesanwendung.
- Einreichung der Anträge
- Über das veröffentlichte Antragsformular · per E-Mail an primaria@brebunou.ro · per Post an die Adresse des Rathauses · mündlich, mit Eintrag im Register.
- Rechtsrahmen
- Rumänisches Gesetz Nr. 544/2001 über den freien Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse · Methodologische Normen zur Anwendung des Gesetzes Nr. 544/2001, genehmigt durch Regierungsbeschluss Nr. 123/2002, in der jeweils geltenden Fassung (einschließlich RB Nr. 478/2016).
- Kontakt
- Sekretariat · +40 727 609 209