Das Mindesteinkommen zur sozialen Eingliederung (VMI) ist die Sozialleistung für Personen und Familien mit geringem Einkommen, geregelt durch rumänisches Gesetz Nr. 196/2016, in Kraft seit 1. Januar 2024.
VMI hat die Sozialhilfe nach dem rumänischen Gesetz Nr. 416/2001 (aufgehoben) und die Familienunterhaltszulage (gegebenenfalls) ersetzt.
- Anspruchsberechtigte
- Alleinstehende Personen oder Familien mit monatlichem Nettoeinkommen pro Familienmitglied unter der jährlich festgelegten Schwelle · müssen Wohnsitz/Aufenthalt in der Gemeinde haben · arbeitsfähige Bürger sind verpflichtet, gemeinnützige Tätigkeiten zu leisten.
- Erforderliche Unterlagen
- Antrag und eidesstattliche Erklärung · Personalausweise aller Familienmitglieder · Geburtsurkunden · Heiratsurkunde/Scheidungsurteil (falls zutreffend) · Einkommensbescheinigungen aller Mitglieder · Steuerbescheinigung über das im Eigentum gehaltene Vermögen · gegebenenfalls: ärztliche Behindertenbescheinigung, Schulbescheinigung.
- Antragstellung
- Persönlich, bei der Abteilung Sozialhilfe des Rathauses des Wohnsitzes/Aufenthalts · nach Einreichung erfolgt eine soziale Erhebung am Wohnsitz.
- VMI-Komponenten
- Komponente soziale Eingliederung (ersetzt die Sozialhilfe) · Komponente Familie mit Kindern (ersetzt die Familienunterhaltszulage) · die beiden können kombiniert oder separat gewährt werden.
- Bearbeitungsfrist
- Maximal 30 Werktage ab Datum der sozialen Erhebung · Auszahlung erfolgt monatlich durch AJPIS Caraș-Severin auf das vom Begünstigten angegebene Konto.
- Rechtsrahmen
- Rumänisches Gesetz Nr. 196/2016 über das Mindesteinkommen zur sozialen Eingliederung · Regierungsbeschluss Nr. 1154/2022 zur Genehmigung der methodologischen Normen · Rumänische Regierungsdringlichkeitsverordnung Nr. 114/2022, gebilligt mit Änderungen durch Gesetz Nr. 56/2023.
- Zuständige Stelle
- Abteilung Sozialhilfe · primaria@brebunou.ro · +40 727 609 209