Staatliches Kindergeld und Familienzulage für Familien mit Kindern in der Gemeinde Brebu Nou.
- Anspruchsberechtigte
- Staatliches Kindergeld: alle Kinder bis zum Alter von 18 Jahren (oder bis zum Abschluss einer Form der weiterführenden/beruflichen Bildung) · Familienzulage: Familien mit Kindern, deren monatliches Nettoeinkommen pro Familienmitglied unter der festgelegten Schwelle liegt.
- Erforderliche Unterlagen
- Standardantrag · Personalausweise der Eltern (Kopie) · Geburtsurkunden der Kinder (Kopie) · Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (falls zutreffend) · Einkommensbescheinigungen aller Familienmitglieder · für Kinder über 16: Schulbescheinigung.
- Antragstellung
- Persönlich, bei der Abteilung Sozialhilfe · der Antrag erfolgt innerhalb von maximal 30 Tagen ab Geburt des Kindes für das staatliche Kindergeld.
- Bearbeitungsfrist
- Maximal 30 Werktage ab Registrierungsdatum des vollständigen Antrags.
- Auszahlung
- Die Zulage wird monatlich von der Kreisagentur für Zahlungen und Sozialinspektion (AJPIS) Caraș-Severin auf das angegebene Konto überwiesen · der Betrag wird jährlich durch Gesetz festgelegt.
- Rechtsrahmen
- Rumänisches Gesetz Nr. 61/1993 über das staatliche Kindergeld, neu veröffentlicht · Rumänisches Gesetz Nr. 277/2010 über die Familienunterhaltszulage (aufgehoben durch rumänisches Gesetz Nr. 196/2016, mit Wirkung vom 1. Januar 2024) · Regierungsbeschluss Nr. 577/2008 zur Genehmigung der methodologischen Normen zur Anwendung des Gesetzes Nr. 61/1993.
- Zuständige Stelle
- Abteilung Sozialhilfe · primaria@brebunou.ro · +40 727 609 209