Bekanntmachungen zu Entwürfen normativer Rechtsakte, die einer öffentlichen Konsultation und Debatte unterzogen werden, gemäß rumänischem Gesetz Nr. 52/2003 über die Transparenz bei Entscheidungen.
Bekanntmachungen werden hier veröffentlicht, sobald Entwürfe initiiert werden. Bis dahin dient der Bereich als vorbereitete Struktur für den Ablauf.
- Was hier veröffentlicht wird
- Öffentliche Konsultationsbekanntmachungen zu jedem Entwurf eines normativen Rechtsakts · der vollständige Text des Entwurfs · die Begründung oder das Genehmigungsreferat · gegebenenfalls Folgenabschätzungen · die Frist zum Empfang von Vorschlägen · das Protokoll der Debatte (nach Durchführung).
- Veröffentlichungsfrist
- Bekanntmachung: mindestens 30 Werktage vor der Vorlage des Entwurfs zur Annahme (außer in dringenden Fällen gemäß Art. 7 Abs. (13) des rumänischen Gesetzes Nr. 52/2003) · Frist zum Empfang der Vorschläge: mindestens 10 Werktage · Protokoll der Debatte: innerhalb von höchstens 10 Werktagen ab Durchführung.
- Einreichung der Vorschläge
- Per E-Mail an primaria@brebunou.ro · per Post an die Adresse des Rathauses · mündlich, mit Eintrag im Vorschlagsregister · alle eingegangenen Vorschläge werden registriert und geprüft.
- Wer kann eine öffentliche Debatte verlangen
- Jede rechtlich gegründete Vereinigung oder andere Behörde · der Antrag wird innerhalb von 10 Tagen ab Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt · eine öffentliche Debatte ist obligatorisch, wenn sie ordnungsgemäß beantragt wird.
- Verwandte Dokumente
- Entwürfe in öffentlicher Konsultation · Öffentliche Debatten L 52/2003 · Vorschlagsregister.
- Rechtsrahmen
- Rumänisches Gesetz Nr. 52/2003 über die Transparenz bei Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung, neu veröffentlicht, Art. 6–7 (Bekanntmachung, Konsultation, Debatte) · Regierungsdringlichkeitsverordnung Nr. 57/2019 über das Verwaltungsgesetzbuch.
- Zuständige Person
- Für die Anwendung des Gesetzes Nr. 52/2003 zuständige Person.