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+40 727 609 209 primaria@brebunou.ro Dorf Gărâna · Nr. 66 · Kreis Caraș-Severin
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Gemeinde Brebu Nou Caraș-Severin · Rumänien
Anschlagtafel

Öffentliche Debatten

Anschlagtafel der Gemeinde Brebu Nou · Bekanntmachungen und Konsultationen.

Bekanntmachungen zu Entwürfen normativer Rechtsakte, die einer öffentlichen Konsultation und Debatte unterzogen werden, gemäß rumänischem Gesetz Nr. 52/2003 über die Transparenz bei Entscheidungen.

Bekanntmachungen werden hier veröffentlicht, sobald Entwürfe initiiert werden. Bis dahin dient der Bereich als vorbereitete Struktur für den Ablauf.

Was hier veröffentlicht wird
Öffentliche Konsultationsbekanntmachungen zu jedem Entwurf eines normativen Rechtsakts · der vollständige Text des Entwurfs · die Begründung oder das Genehmigungsreferat · gegebenenfalls Folgenabschätzungen · die Frist zum Empfang von Vorschlägen · das Protokoll der Debatte (nach Durchführung).
Veröffentlichungsfrist
Bekanntmachung: mindestens 30 Werktage vor der Vorlage des Entwurfs zur Annahme (außer in dringenden Fällen gemäß Art. 7 Abs. (13) des rumänischen Gesetzes Nr. 52/2003) · Frist zum Empfang der Vorschläge: mindestens 10 Werktage · Protokoll der Debatte: innerhalb von höchstens 10 Werktagen ab Durchführung.
Einreichung der Vorschläge
Per E-Mail an primaria@brebunou.ro · per Post an die Adresse des Rathauses · mündlich, mit Eintrag im Vorschlagsregister · alle eingegangenen Vorschläge werden registriert und geprüft.
Wer kann eine öffentliche Debatte verlangen
Jede rechtlich gegründete Vereinigung oder andere Behörde · der Antrag wird innerhalb von 10 Tagen ab Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt · eine öffentliche Debatte ist obligatorisch, wenn sie ordnungsgemäß beantragt wird.
Verwandte Dokumente
Entwürfe in öffentlicher Konsultation · Öffentliche Debatten L 52/2003 · Vorschlagsregister.
Rechtsrahmen
Rumänisches Gesetz Nr. 52/2003 über die Transparenz bei Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung, neu veröffentlicht, Art. 6–7 (Bekanntmachung, Konsultation, Debatte) · Regierungsdringlichkeitsverordnung Nr. 57/2019 über das Verwaltungsgesetzbuch.
Zuständige Person
Für die Anwendung des Gesetzes Nr. 52/2003 zuständige Person.

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