Elterngeld für Kinder bis zum Alter von 2 Jahren (3 Jahre bei Kindern mit Behinderung), für Eltern in der Gemeinde Brebu Nou.
- Anspruchsberechtigte
- Der Elternteil (Mutter, Vater oder Adoptierende), der in den 2 Jahren vor dem Geburtsdatum des Kindes mindestens 12 Monate einkommensteuerpflichtige Einkünfte erzielt hat · alternativ: Rückkehrprämie für den Elternteil, der vor Ende des Zeitraums an den Arbeitsplatz zurückkehrt.
- Erforderliche Unterlagen
- Standardantrag · Personalausweis des Elternteils (Kopie) · Geburtsurkunde des Kindes (Kopie) · Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber für die 12 Monate vor dem Geburtsdatum · Nachweis des Elternurlaubs (Entscheidung/Bescheinigung des Arbeitgebers) · Heiratsurkunde/Scheidungsurteil (falls zutreffend).
- Antragstellung
- Persönlich, bei der Abteilung Sozialhilfe des Rathauses des Wohnortes · alternativ: direkt bei der Kreisagentur für Zahlungen und Sozialinspektion (AJPIS) Caraș-Severin · empfohlene Frist: maximal 60 Tage ab Geburtsdatum.
- Höhe
- 85% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate · unter Beachtung eines Mindest- und Höchstbetrags, jährlich gemäß Regierungsdringlichkeitsverordnung Nr. 111/2010 festgelegt · um 50% erhöht bei Geburt von Zwillingen/Drillingen.
- Bearbeitungsfrist
- Maximal 60 Werktage ab Registrierungsdatum des vollständigen Antrags · Auszahlung erfolgt monatlich durch AJPIS.
- Rechtsrahmen
- Rumänische Regierungsdringlichkeitsverordnung Nr. 111/2010 über Elternurlaub und monatliches Elterngeld · Regierungsbeschluss Nr. 52/2011 zur Genehmigung der methodologischen Normen.
- Zuständige Stelle
- Abteilung Sozialhilfe · primaria@brebunou.ro · +40 727 609 209