Infolge der Entscheidung des Verfassungsgerichts Nr. 297/2025 werden Vermögens- und Interessenerklärungen nicht mehr auf der Webseite der Institution veröffentlicht. Sie werden bei der Nationalen Integritätsagentur (ANI) eingereicht und können dort gemäß dem Gesetz eingesehen werden.
Der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde und vertritt die administrativ-territoriale Einheit gegenüber anderen Behörden, natürlichen oder juristischen Personen sowie vor Gericht. Die Aufgabengebiete sind:
- Aufgaben in der Eigenschaft als Vertreter des Staates, unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
- Aufgaben in Bezug auf die Beziehung zum Gemeinderat.
- Aufgaben in Bezug auf den kommunalen Haushalt.
- Aufgaben in Bezug auf die öffentlichen Dienstleistungen für die Bürger auf lokaler Ebene.
- Weitere durch Gesetz festgelegte Aufgaben.
Für die laufende Amtszeit wurde noch kein Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Der Jahresbericht über die wirtschaftliche, soziale und ökologische Lage der Gemeinde wird in diesem Bereich nach seiner Erstellung und Veröffentlichung zur Verfügung gestellt, gemäß Art. 155 Abs. (3) Buchst. a) der Regierungsdringlichkeitsverordnung Nr. 57/2019 zum Verwaltungsgesetzbuch.
Infolge der Entscheidung des Verfassungsgerichts Nr. 297/2025 werden Vermögens- und Interessenerklärungen nicht mehr auf der Webseite der Institution veröffentlicht. Sie werden bei der Nationalen Integritätsagentur (ANI) eingereicht und können dort gemäß dem Gesetz eingesehen werden.