Registrierung der Geburtsurkunde für Kinder, die auf dem Gebiet der Gemeinde Brebu Nou geboren wurden.
- Wer kann beantragen
- Einer der Elternteile · in Abwesenheit der Eltern kann die Anzeige vom Arzt, von Personen, die bei der Geburt anwesend waren, oder vom Vertreter der Gesundheitseinrichtung erstattet werden.
- Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Geburtsbescheinigung · Personalausweise der Eltern (Original und Kopie) · Heiratsurkunde der Eltern (falls zutreffend) · Erklärung zum Namen des Kindes.
- Registrierungsfrist
- 30 Tage ab Geburt bei lebend geborenen Kindern · 3 Tage bei Totgeburten · 24 Stunden bei Kindern, die vor der Geburtsregistrierung verstorben sind.
- Antragstellung
- Persönlich, beim Standesamt des Rathauses des Geburtsortes · für im Ausland erfolgte Geburten oder verspätete Anzeige gilt das Sonderverfahren der Transkription/verspäteten Registrierung.
- Kosten
- Kostenlos · die Ausstellung der Geburtsurkunde ist gebührenfrei.
- Rechtsrahmen
- Rumänisches Gesetz Nr. 119/1996 über Personenstandsurkunden, neu veröffentlicht, Art. 14–19 · Regierungsbeschluss Nr. 255/2024 zur Genehmigung der methodologischen Normen zur einheitlichen Anwendung der Personenstandsvorschriften.
- Zuständige Stelle
- Standesamt · primaria@brebunou.ro · +40 727 609 209