Vermögens- und Interessenerklärungen der Beamten des Rathauses der Gemeinde Brebu Nou, veröffentlicht gemäß rumänischem Gesetz Nr. 176/2010 über die Integrität bei der Ausübung öffentlicher Ämter und Würden, in der jeweils geltenden Fassung.
- Wer Erklärungen abgibt
- Beamte in Leitungs- und Ausführungsfunktionen im Fachapparat des Bürgermeisters · der Generalsekretär der UAT · Vertragsbedienstete mit Aufgaben in öffentlicher Auftragsvergabe, Genehmigung/Zertifizierung, Kontrolle oder Verwaltung öffentlicher Mittel.
- Wann sie abgegeben werden
- Jährlich bis zum 15. Juni für das Vorjahr · innerhalb von 30 Tagen nach Amtsantritt · innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Mandats oder Dienstverhältnisses.
- Wo sie abgegeben werden
- Die Erklärungen werden bei der Nationalen Integritätsagentur (ANI) durch die in der Gemeinde benannte Person eingereicht · die benannte Person übermittelt die Erklärungen an die ANI (siehe den Hinweis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts Nr. 297/2025 oben).
- Was hier veröffentlicht wird
- Für jeden Beamten · Vermögenserklärung (pdf) · Interessenerklärung (pdf) · nach Einreichungsjahr organisiert · aufbewahrt mindestens für die letzten 3 Jahre ab Veröffentlichung gemäß Art. 6 des Gesetzes.
- Verantwortlich für die Veröffentlichung
- Generalsekretärin der UAT Brebu Nou · primaria@brebunou.ro · +40 727 609 209
- Überprüfung bei der ANI
- Die Erklärungen können auch über das Portal der Nationalen Integritätsagentur eingesehen werden · integritate.ro · öffentliches Informationsportal gemäß rumänischem Gesetz Nr. 176/2010 Art. 6.
- Sanktionen
- Verspätete Einreichung oder wahrheitswidrige Erklärungen · disziplinarische, verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen gemäß rumänischem Gesetz Nr. 176/2010 Art. 28–30 · Feststellung durch die ANI · Kontrolle des Vermögens und der Interessenkonflikte.
- Rechtsrahmen
- Rumänisches Gesetz Nr. 176/2010 über die Integrität bei der Ausübung öffentlicher Ämter und Würden · rumänisches Gesetz Nr. 161/2003 über bestimmte Transparenzmaßnahmen · rumänische Regierungsdringlichkeitsverordnung Nr. 57/2019 über das Verwaltungsgesetzbuch, Art. 459 · jeweils in der geltenden Fassung.
Es wurden noch keine Vermögens- oder Interessenerklärungen für das laufende Jahr als veröffentlicht festgestellt. Die Erklärungen werden in diesem Bereich verfügbar sein, sobald sie bei der ANI eingereicht und veröffentlicht wurden, unter den Bedingungen, die im rumänischen Gesetz Nr. 176/2010 in der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind.